


Gilt auf einer Strecke der Linie 424 für die Einzelfahrt eines erwachsenen Fahrgastes
Gilt auf einer Strecke der Linie 424
- für 4 Einzelfahrten eines erwachsenen Fahrgastes
RöBus - Tarifbestimmungen
Für die Benutzung des Bürgerbusses in der Stadt Rösrath
gelten die nachfolgenden Tarifbestimmungen:
1. Fahrausweise
Für jede Fahrt und für jeden zahlungspflichtigen Fahrgast wird grundsätzlich ein besonderer Fahrausweis ausgegeben. Fahrausweise des Rösrather Bürgerbusses sind nach Ausgabe (Einzelfahrschein) bzw. Entwertung (4-Fach-Fahrschein) für die jeweilige Fahrt nicht übertragbar und berechtigen nicht zu Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten.
Fahrausweisart |
Preise |
Einzelfahrschein | 1,80 € |
4-Fach-Fahrschein | 6,00 € |
2.Fahrpreisermäßigung
Ermäßigte Fahrscheine werden bis auf weiteres nicht ausgegeben.
3. Unentgeltliche Beförderung
Unentgeltlich werden befördert:
- Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
- Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des § 59 des
Schwerbehindertengesetzes mit Ausweis und gültiger Gebührenmarke
- Inhaber eines gültigen Ausweises der Rösrather Tafel, eines gültigen Mobilpasses oder eines
gültigen "Schüler-Tickets" des VRS-Tarifs.
4. Ausschluss
Die Bestimmungen des allgemeinen VRS-Tarifs gelten - mit Ausnahme der in Ziffer 3. getroffenen Regelung für das Schüler-Ticket - im Rösrather Bürgerbus nicht.
5. Sonstige Bestimmungen
Kinder unter 6 Jahre müssen stets begleitet werden. Die Beförderung von Fahrrädern ist
ausgeschlossen. Die Mitnahme von Kinderwagen und Rollatoren ist nur begrenzt möglich.
Im Bürgerbus besteht Anschnallpflicht. Hunde werden unentgeltlich befördert, allerdings
nicht auf den Sitzen. Es dürfen nur insgesamt 8 Fahrgäste mitgenommen werden.
6. Gültigkeit
Diese Tarifbestimmungen gelten ab dem 1. September 2017.